Glossar - B
Bei der Betriebserlaubnis handelt es sich um die amtliche Bestätigung, dass ein Fahrzeug oder auch ein Teil eines Fahrzeugs den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie wird in der Regel durch den Hersteller für in Serie gefertigte Fahrzeuge eingeholt.
Aufgrund der Betriebserlaubnis darf der Hersteller den Fahrzeugbrief (inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil II) ausstellen. Die Betriebserlaubnis wurde inzwischen durch die europäische Typengenehmigung abgelöst, die zum 29.04.2009 in Kraft trat. Seither werden für alle Fahrzeugklassen europäische Typgenehmigungen erteilt.
Die blaue Umweltplakette soll im Zuge der Euro 6 Norm eingeführt werden. Im Gegensatz zur grünen Plakette geht es bei diesem Vorhaben um den Ausstoß von Stickoxiden (NOX). Betroffen sind hiervon Dieselfahrzeuge, die dann nur noch eine bestimmte Menge NOX pro Kilometer ausstoßen dürfen. Noch besteht keine abschließende Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung der blauen Plakette.
Lesen Sie mehr im ausführlichen Artikel zur blauen Umweltplakette.
Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zu seinem Stillstand zurücklegt. Er wird mit der folgenden Formel berechnet:
Geschwindigkeit in km/h
Bremsweg in Metern = –––––––––––––––––––––––––
10
Brennstoffzellen erzeugen aus Wasserstoff und Methanol elektrische Energie, die zum Antrieb eines Brennstoffzellenfahrzeugs benötigt wird. Die auf diesem Wege gewonnene Energie wird in Traktionsbatterien gespeichert. Beim Fahren wird Energie verbraucht, durch Bremsen fließt Energie zurück in die Batterie.
Im Bußgeldkatalog des Kraftfahrtbundesamts sind die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr festgeschrieben. Im Mai 2014 traten zahlreiche Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft. Seitdem werden zwar insgesamt weniger Punkte für die meisten Tatbestände verteilt, jedoch wurden im Gegenzug die meisten Bußgeldregelsätze angehoben.