Zulassungsvollmacht (Kfz-Vollmacht)

Können Sie als Halter nicht selbst bei der Meldestelle vorstellig werden, haben Sie die Möglichkeit, einer anderen Person eine Zulassungsvollmacht (Kfz-Vollmacht) auszusprechen. Eine bestimmte Form der Vollmacht ist nicht vorgeschrieben. Wir haben für Sie eine Mustervorlage erstellt. Personalausweise bzw. Reisepässe beider Personen müssen zusätzlich vorgelegt werden.