Überführungskennzeichen

Mit einem Überführungskennzeichen können Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder Anhänger, überführt werden. Unter dem Begriff werden Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen zusammengefasst.

Das Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland beantragt werden, sofern eine gültige Versicherungsbestätigung und Hauptuntersuchung vorgelegt wird. Es ist fünf Tage gültig und darf genutzt werden, um das Fahrzeug nach einem Kauf nach Hause zu überführen.

Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt, werden für die Überführung ins Ausland benötigt. Auch für dieses Kennzeichen muss eine gültige TÜV-Plakette und Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden.