Kurzzeitkennzeichen

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Fahrzeuge für einen Zeitraum von fünf Tagen zugelassen werden. Es wird vor allem für die Überführung von Fahrzeugen verwendet.

Seit April 2015 muss das Fahrzeug allerdings über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen und es muss eindeutig sein, welches Fahrzeug mit einem Kurzkennzeichen zugelassen wird. Alles Weitere zum Kurzzeitkennzeichen haben wir im Magazin zusammengefasst.