Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Seit einigen Jahren wird die Kfz-Steuer durch den Zoll eingezogen. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss seither das SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer eingereicht werden. Ohne die Einzugsermächtigung kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden. Der automatische Bankeinzug der Kfz-Steuer erfolgt zum Fälligkeitstermin, über welchen der Fahrzeughalter einen gesonderten Bescheid erhält.