E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen wurde im September 2015 im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität eingeführt. Seitdem können die Halter von Elektrofahrzeugen von den Vorteilen durch das neue Nummernschild profitieren. Die Städte dürfen selbst entscheiden, ob und welche Privilegien sie einführen: kostenlose Parkplätze, das Nutzen von Busspuren oder aufgehobene Durchfahrtsverbote.

Auch für Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybrid-Autos wird das E-Kennzeichen ausgegeben, sofern sie mindestens 30km im Elektrobetrieb fahren können oder einen Kohlendioxidausstoß von höchstens 50g pro Kilometer aufweisen.