Abmeldung

Die Abmeldung bezeichnet die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Sie kann in jedem Zulassungsbezirk in Deutschland erfolgen.

Bis 2007 mussten Fahrzeughalter bei der Abmeldung entscheiden, ob das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet oder endgültig stillgelegt werden soll. Heute ist dies nicht mehr notwendig. Wird das Fahrzeug abgemeldet und innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht mehr angemeldet, gilt es automatisch als endgültig stillgelegt.

Das Fahrzeug kann auch direkt endgültig außer Betrieb gesetzt werden. Hierfür muss jedoch ein Verwertungsnachweis einer Altauto-Annahmestelle erbracht werden.