Glossar

Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um die Bereiche Kraftfahrzeuge, Kennzeichen und Verkehr.


Abgasuntersuchung (AU)

Bei der Abgasuntersuchung wird festgestellt, ob ein zugelassenes Fahrzeug die gesetzlich festgeschriebenen Abgashöchstwerte einhält.

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung keine eigenständige Untersuchung mehr, sondern Teil der zweijährigen Hauptuntersuchung. Daher wird seit dieser Änderung keine AU-Plakette mehr am Fahrzeug angebracht.

Abmeldung

Die Abmeldung bezeichnet die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Sie kann in jedem Zulassungsbezirk in Deutschland erfolgen.

Bis 2007 mussten Fahrzeughalter bei der Abmeldung entscheiden, ob das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet oder endgültig stillgelegt werden soll. Heute ist dies nicht mehr notwendig. Wird das Fahrzeug abgemeldet und innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht mehr angemeldet, gilt es automatisch als endgültig stillgelegt.

Das Fahrzeug kann auch direkt endgültig außer Betrieb gesetzt werden. Hierfür muss jedoch ein Verwertungsnachweis einer Altauto-Annahmestelle erbracht werden.

Altkennzeichen

Altkennzeichen sind Kennzeichenkürzel, die aufgrund von Kreisgebietsreformen (= Zusammenlegung mehrerer Landkreise zu einem größeren Kreis) abgeschafft wurden, da pro Kreis nur ein Kennzeichenkürzel gelten sollte. 2012 wurde diese Regelung vom Bundesrat gekippt. Im Zuge dieser sogenannten Kennzeichenliberalisierung wurden seit November 2012 rund 300 Altkennzeichen wieder eingeführt und die deutsche Kennzeichenlandschaft ist wieder deutlich vielfältiger geworden.

Unsere Altkennzeichen-Infografik informiert über den aktuellen Status der Altkennzeichen-Wiedereinführung in allen deutschen Landkreisen.

Anhängerkennzeichen

Ein Anhänger gilt laut Straßenverkehrsordnung als eigenständiges Fahrzeug und muss daher bei der Kfz-Zulassungsstelle mit einem eigenen Kennzeichen angemeldet werden. Für die Zulassung eines Anhängers müssen Sie – abgesehen von der Abgasuntersuchung – die gleichen Dokumente vorlegen wie für die Anmeldung eines Pkw. 

Hier können Sie ein Anhängerkennzeichen kaufen.

Anmeldung

Bevor ein Fahrzeug am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen darf, muss es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle (Kommune) angemeldet werden. Dies gilt in erster Linie bei dem Kauf eines neuen bzw. gebrauchten Fahrzeugs. Wichtigste Voraussetzung für das Anmelden ist das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Kfz-Ratgeber.

Aquaplaning

Das Phänomen wird auch Wasserglätte genannt und tritt vor allem auf, wenn relativ viel Wasser auf der Fahrbahn steht. Beim Fahren schiebt der Autoreifen dann quasi eine kleine Wasserwelle vor sich her und kann so den Kontakt zur Fahrbahn verlieren. Der Fahrer hat in diesem Moment keine Steuer- oder Bremskontrolle. 

Bei starkem Regen oder viel Wasser auf der Fahrbahn sollten Autofahrer immer auf das Phänomen gefasst sein und aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit entsprechend drosseln.

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen wird für Fahrzeuge genutzt, die exportiert werden. Der rote Rand mit eingestanztem Datum zeigt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an. Ist das Datum verstrichen, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

Weitere Bezeichnungen für das Ausfuhrkennzeichen sind Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen.

Autokennzeichen

Das typische deutsche Autokennzeichen ist einzeilig und hat die Maße 520 mm Breite mal 110 mm Länge und bietet Platz für bis zu acht Zeichen. Es auch kürzere einzeilige Autokennzeichen mit einer Länge von 460mm. Auf diese passen sechs Zeichen.

Weiterhin gibt es auch zweizeilige Autokennzeichen. Diese kommen vor allem bei Jeeps oder US-Fahrzeugen zum Einsatz.

Betriebserlaubnis

Bei der Betriebserlaubnis handelt es sich um die amtliche Bestätigung, dass ein Fahrzeug oder auch ein Teil eines Fahrzeugs den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie wird in der Regel durch den Hersteller für in Serie gefertigte Fahrzeuge eingeholt.

Aufgrund der Betriebserlaubnis darf der Hersteller den Fahrzeugbrief (inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil II) ausstellen. Die Betriebserlaubnis wurde inzwischen durch die europäische Typengenehmigung abgelöst, die zum 29.04.2009 in Kraft trat. Seither werden für alle Fahrzeugklassen europäische Typgenehmigungen erteilt. 

Blaue Umweltplakette

Die blaue Umweltplakette soll im Zuge der Euro 6 Norm eingeführt werden. Im Gegensatz zur grünen Plakette geht es bei diesem Vorhaben um den Ausstoß von Stickoxiden (NOX). Betroffen sind hiervon Dieselfahrzeuge, die dann nur noch eine bestimmte Menge NOX pro Kilometer ausstoßen dürfen. Noch besteht keine abschließende Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung der blauen Plakette.

Lesen Sie mehr im ausführlichen Artikel zur blauen Umweltplakette.

Bremsweg

Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zu seinem Stillstand zurücklegt. Er wird mit der folgenden Formel berechnet:

                                              Geschwindigkeit in km/h

Bremsweg in Metern =    –––––––––––––––––––––––––

                                                                10

Brennstoffzelle

Brennstoffzellen erzeugen aus Wasserstoff und Methanol elektrische Energie, die zum Antrieb eines Brennstoffzellenfahrzeugs benötigt wird. Die auf diesem Wege gewonnene Energie wird in Traktionsbatterien gespeichert. Beim Fahren wird Energie verbraucht, durch Bremsen fließt Energie zurück in die Batterie. 

Bußgeldkatalog

Im Bußgeldkatalog des Kraftfahrtbundesamts sind die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr festgeschrieben. Im Mai 2014 traten zahlreiche Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft. Seitdem werden zwar insgesamt weniger Punkte für die meisten Tatbestände verteilt, jedoch wurden im Gegenzug die meisten Bußgeldregelsätze angehoben.

E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen wurde im September 2015 im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität eingeführt. Seitdem können die Halter von Elektrofahrzeugen von den Vorteilen durch das neue Nummernschild profitieren. Die Städte dürfen selbst entscheiden, ob und welche Privilegien sie einführen: kostenlose Parkplätze, das Nutzen von Busspuren oder aufgehobene Durchfahrtsverbote.

Auch für Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybrid-Autos wird das E-Kennzeichen ausgegeben, sofern sie mindestens 30km im Elektrobetrieb fahren können oder einen Kohlendioxidausstoß von höchstens 50g pro Kilometer aufweisen.

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Seit einigen Jahren wird die Kfz-Steuer durch den Zoll eingezogen. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss seither das SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer eingereicht werden. Ohne die Einzugsermächtigung kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden. Der automatische Bankeinzug der Kfz-Steuer erfolgt zum Fälligkeitstermin, über welchen der Fahrzeughalter einen gesonderten Bescheid erhält.

Erstzulassung

Die Erstzulassung bezeichnet den Tag, an dem ein Kraftfahrzeug zum ersten Mal angemeldet wurde (egal ob im In- oder Ausland). Dieses Datum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) angegeben.

EU-Kennzeichen

Die sogenannten Euro-Kennzeichen werden in den Staaten der europäischen Union ausgegeben. In Deutschland gibt es das EU-Kennzeichen seit Januar 1994. 

Die EU-Nummernschilder zeichnen sich durch den blauen Streifen am linken Rand aus, auf dem neben den Sternen der Europaflagge das jeweilige Länderkürzel eingetragen ist.

evB-Nummer

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist der Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und muss bei der Fahrzeuganmeldung in der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Fahrradträger-Kennzeichen

Das Fahrradträger-Kennzeichen ist ein sogenanntes Folgekennzeichen und zeigt das durch den angebrachten Träger verdeckte amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs an. Es ist ohne amtliche Siegel gültig.

Beachten Sie: Das Kennzeichen am Fahrradträger muss immer mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen.

Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief wurde bis Oktober 2005 ausgegeben. Danach wurde er den EU-Richtlinien entsprechend in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 umgewandelt. Zuvor ausgegebene Fahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

In der Zulasungsbescheinigung Teil 2 stehen Angaben zum Fahrzeug (z.B. Fahrzeugart, Fahrgestellnummer, Farbe etc.) und zum Halter des Fahrzeugs (muss nicht der Eigentümer sein).

Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter besitzt das Verfügungsrecht über das Kfz und ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) eingetragen. Es kann sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handeln. Er ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich, egal wer das Fahrzeug fährt.

Der Fahrzeughalter muss nicht mit dem Eigentümer übereinstimmen. Dieser steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief).

Fahrzeugschein

Am 1. Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Das Dokument wird von der Kfz-Zulassungsstelle bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs ausgegeben. Im Fahrzeugschein befinden sich neben technischen Angaben zum Kfz auch die Adressdaten des Fahrzeughalters, die Kennzeichenkombination und Informationen zur Hauptuntersuchung. Wird ein Fahrzeug abgemeldet, dann wird der bisherige Fahrzeugschein entwertet.

Der Fahrer des Kfz sollte den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei jeder Fahrt mit sich führen. Bei einer Kontrolle muss das Dokument vorgezeigt werden.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (kurz FZV) normiert die Gesetzgebung die Zulassung von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Unter anderem sind Regelungen zu Zulassungsverfahren, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsbezirken, den Inhalten der Zulassungsbescheinigungen, Versicherungspflichten und zu der Speicherung von Fahrzeugdaten in der FZV enthalten.

Folgekennzeichen

Folgekennzeichen sind Kennzeichen, die an einem Anhänger angebracht werden, der das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt. Das ist zum Beispiel bei einem am Auto angebrachten Fahrradträger der Fall oder bei einem landwirtschaftlich genutzten Anhänger. Die Anhänger müssen nicht eigens zugelassen werden, sondern bekommen ein Folgekennzeichen mit der amtlichen Kennzeichenkombination des Zugfahrzeugs.

Freie Kennzeichen

Freie Kennzeichen sind Fahrzeugkennzeichen, die noch nicht reserviert sind. Bei der Zulassung eines Kfz können Fahrzeughalter ein freies Wunschkennzeichen reservieren.

Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle ist eine öffentliche Behörde und in jeder Stadt, bzw. in jedem Kreis innerhalb von Deutschland ansässig. Die Führerscheinstelle ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein zuständig, von der Erstausstellung bis zur Beantragung von Ersatzführerscheinen oder der Ausstellung eines internationalen Führerscheins.

grünes Kennzeichen

Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Dazu gehören vor allem land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sowie Kfz von Hilsorganisationen (z.B. Rotes Kreuz).

H-Saisonkennzeichen

Das Oldtimerkennzeichen soll ab dem 01. Oktober 2017 deutschlandweit mit dem Saisonkennzeichen kombinierbar sein und darf aus bis zu acht Zeichen bestehen. Bisher lag die Entscheidung über eine Zulassung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde. Was weiterhin nicht möglich ist, ist die Koppelung des Saisonkennzeichens mit dem roten 07er-Kennzeichen!

Wichtig: Bei dem Antrag auf ein H-Saisonkennzeichen werden auch aktualisierte Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. 

Halterwechsel

Dieser Ausdruck bezeichnet eine Umschreibung in den Fahrzeugpapieren auf einen neuen Fahrzeughalter

Ein Haltwerwechsel wird zum Beispiel vorgenommen, wenn ein angemeldetes Fahrzeug verkauft und umgemeldet wird. Aber auch, wenn ein Familienvater seinen Wagen an eines seiner Kinder überschreibt findet ein Halterwechsel statt.

Hauptuntersuchung (HU)

Bei der Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge alle zwei Jahre auf Ihre Verkehrstauglichkeit überprüft. Dazu gehören unter anderem die Prüfung der Brems- und Lenkanlage, der Umweltbelastung und die Untersuchung von Bauteilen und Systemen. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. 

Nach der bestandenen Hauptuntersuchung erhält das kontrollierte Fahrzeug eine Plakette, auf der der nächste Termin vermerkt ist. Neuwagen müssen das erste Mal nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung, danach auch alle zwei Jahre.

Hybridfahrzeug

Der Begriff „Hybrid“ entstammt dem Lateinischen und bedeutet bei Fahrzeugen, dass der Wagen auf zwei unterschiedliche Arten angetrieben werden kann. Im Fahrzeug sind zwei unterschiedliche Energieumwandler und Energiespeichersysteme eingebaut. In der Regel handelt es sich um Fahrzeuge, die gleichzeitig über einen Elektromotor und einen Kraftstoffmotor verfügen. Hybridmotoren können parallel oder seriell zusammenwirken. 

Hybridfahrzeuge bekommen unter Umständen auch ein E-Kennzeichen. Dafür müssen Sie entweder weniger als 50g COpro gefahrenem Kilometer ausstoßen oder eine Mindestreichweite von 30 Fahrtkilometern im Elektrobetrieb aufweisen. 

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein ist ein mehrsprachiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er wird benötigt, wenn Sie außerhalb der EU ein Fahrzeug führen (z.B. bei einer Urlaubsreise). 

Der internationale Führerschein wird auf Antrag von einer Kfz-Zulassungsstelle ausgegeben, ist drei Jahre gültig und kostet ca. 15 Euro. Er ist nur in Kombination mit Ihrem nationalen Führerschein gültig.

Jahreswagen

Ein Auto, dessen Erstzulassung weniger als 12 Monate zurückliegt, wird es als Jahreswagen bezeichnet. Wer ein fast neues Auto erwerben möchte, aber nicht bereit ist die Kosten für einen Neuwagen zu bezahlen, für den lohnt sich die Anschaffung eines Jahreswagens. 

KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)

Das KBA ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt ist. Die Behörde ist für den Straßenverkehr zuständig und hat ihren Sitz in Flensburg.

Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt die Allgemeine Betriebserlaubnis für nationale Fahrzeuge und Fahrzeugteile, sowie die Typengenehmigungen (EG/ECE). Darüber hinaus wird hier das Verkehrssünderregister geführt, das zentrale Fahrerlaubnisregister und die Halterdatei (ZEVIS).

Auf der internationalen Ebene ist das Kraftfahrt-Bundesamt die deutsche Anlaufstelle für das EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System), die Vernetzung der internationalen zentralen Verkehrsregister. 

Kennzeichenhalter

Kennzeichenhalter dienen der Befestigung des Nummernschilds am Fahrzeug. Sie schützen einerseits das Kennzeichen, andererseits aber auch das Fahrzeug. Mit einem Kennzeichenhalter verhindern Sie Kratzer am Fahrzeug und gleichzeitig störende Klappergeräusche durch Kennzeichenvibrationen. Weiterhin haben Kennzeichenhalter auch einen optischen Effekt. Es gibt sie in zahlreichen Farben und Ausführungen.

Kennzeichenmitnahme

Die Kennzeichenmitnahme trat im Januar 2015 in Kraft und besagt, dass Fahrzeughalter auch bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ihr bisheriges Kennzeichen mitnehmen können.

Einen ausführlichen Artikel zur Kennzeichenmitnahme finden Sie im Magazin.

Kfz-Gutachten

In der Regel werden Kfz-Gutachten im Schadensfall angefertigt und dienen als Beweismittel für die Regulierung des Schadens. Das Gutachten darf nur von einem Fachmann erstellt werden, muss auch für Laien nachvollziehbar und nachprüfbar sein. 

Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer fällt für zugelassene Fahrzeuge an. Wird ein Fahrzeug abgemeldet, erlischt auch die Steuerpflicht.

Im Mai 2014 ging die Erhebung und Verwaltung der Steuer von den Finanzämtern auf die Zollverwaltung über. Die Bezahlung erfolgt in der Regel über eine Einzugsermächtigung durch das sogenannte SEPA-Mandat.

Kfz-Zulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsstelle ist für alle die Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung eines Fahrzeugs betreffenden Vorgänge zuständig. Auch bei einer Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wenden Sie sich an die Kfz-Behörde. Welche Unterlagen Sie für den jeweiligen Fall vorlegen müssen, erfahren Sie online auf den Seiten Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Beachten Sie: Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile eine Online-Terminvergabe an. So ersparen Sie sich lange Wartezeiten auf dem Amt!

Kraftfahrzeug

Jedes Fahrzeug, das durch einen Motor angetrieben wird und nicht an Schienen gebunden ist, wird als Kraftfahrzeug bezeichnet. Die Abkürzung lautet Kfz. Unter die Bezeichnung Kraftfahrzeug fallen somit alle Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen.

Kurzzeitkennzeichen

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Fahrzeuge für einen Zeitraum von fünf Tagen zugelassen werden. Es wird vor allem für die Überführung von Fahrzeugen verwendet.

Seit April 2015 muss das Fahrzeug allerdings über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen und es muss eindeutig sein, welches Fahrzeug mit einem Kurzkennzeichen zugelassen wird. Alles Weitere zum Kurzzeitkennzeichen haben wir im Magazin zusammengefasst.

Länderzeichen

Das Länderzeichen, Länderkürzel oder EU-Zeichen befindet sich auf jedem europäischen Kennzeichen am linken Rand. Es besteht aus ein bis drei Buchstaben – eine Abkürzung des Landesnamens in der Landessprache.

Beispiele:

  • D für Deutschland
  • RO für Rumänien (Romania)
  • E für Spanien (Espana)
Lastkraftwagen

Ein Lastkraftwagen ist ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Gütern im Straßenverkehr genutzt wird. Andere Bezeichnungen sind die Abkürzung LKW, Lastwagen oder auch Lastauto. Ab 2,8 t gilt ein Fahrzeug, das zur Güterbeförderung genutzt wird, als Lastkraftwagen. 

Hier können Sie ein LKW-Kennzeichen erwerben.

Leichtkraftrad-Kennzeichen

Kleinere Motorräder mit einem Hubraum zwischen 50 cm3 und 125 cm3 werden als Leichtkrafträder bezeichnet. Fahrer eines Leichtkraftrads müssen die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder 1b (alte Bezeichnung) besitzen. Ein Leichtkraftrad bedarf in Deutschland keiner Zulassung und ist von der Kfz-Steuer befreit. Es darf allerdings nur mit einem amtlichen Kennzeichen und einer gültigen Haftpflichtversicherung betrieben werden. 

LKW-Kennzeichen

LKW-Kennzeichen sind Nummernschilder für Lastfahrzeuge aller Art. Sie können sowohl einzeilig als auch zweizeilig sein. Darüber hinaus gibt es noch gesetzlich vorgeschriebene Sonderkennzeichnungen für Lastkraftwagen. Unternehmen können für ihre Lastkraftwagen Wunschkennzeichen erhalten, bei einer größeren Fahrzeugflotte sind auch Serienkennzeichen möglich.

Motorbremse

Die Motorbremse ist ein mechanischer Widerstand gegen die Geschwindigkeit der sich drehenden Reifen. Sie entsteht dadurch, dass der Fahrer in einen niedrigeren Gang schaltet. Die Motorbremse wird beispielsweise beim Fahren auf abschüssigen Straßen eingesetzt oder beim Heranfahren an Ampeln. 

Motorradkennzeichen

Motorradkennzeichen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Das Standardkennzeichen hat eine Breite von 180 mm und eine Höhe von 200 mm. Auf dieses Schild passen nach dem Ortskürzel bis zu 4 Zeichen. Bei der breiteren Variante (220 x 200mm) passen fünf Zeichen in die zweite Zeile des Motorradkennzeichens.

Namensänderung in Zulassungspapieren

Eine Namensänderung in Zulassungspapieren wird beispielsweise nach einer Heirat oder einer Scheidung notwendig. Eine solche Veränderung muss unter Vorlage der Zulassungsbescheinigungen I und II der Kfz-Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Dies kann persönlich oder über einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Zulassungsstelle informiert automatisch die Zollbehörde, welche für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig ist, über die Namensänderung.

Oldtimer

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Das Referenzdatum ist der Tag der Erstzulassung (steht in den Fahrzeugpapieren).

Die sogenannten historischen Fahrzeuge dürfen ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen tragen – mit einem H am rechten Rand – und können auch ohne grüne Umweltplakette in die deutschen Umweltzonen fahren.

Oldtimer-Kennzeichen

Die Oldtimer-Kennzeichen werden auch als historische Kennzeichen bezeichnet und nur an Fahrzeuge ausgegeben, die mindestens 30 Jahre alt sind. Entscheidend ist der Tag der Erstzulassung. Die besondere Kennzeichnung auf dem Nummernschild ist ein H (historisch) am rechten Rand.

Vorteile mit dem Oldtimer-Kennzeichen sind eine geringe Kfz-Steuer und der Wegfall der Umweltplakette. Autos mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in jede Umweltzone fahren.

Online-Abmeldung

Die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs kann über das Portal des Kraftfahrt Bundesamtes durchgeführt werden. In einigen Städten und Landkreisen ist eine Online-Abmeldung inzwischen ebenfalls möglich.

Um eine Online-Abmeldung durchzuführen, benötigen Sie den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0, sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs, den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung und die Sicherheitscodes der Stempelplaketten.

Liegt bereits ein Verwertungsnachweis vor, zum Beispiel über die Verschrottung des Fahrzeugs, ist eine Online-Abmeldung hingegen nicht möglich.

 

Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle

Aufgrund der hohen Auslastung und den kaum einkalkulierbaren Stoßzeiten, die jeweils unterschiedlich sind, bieten viele Zulassungsstellen bereits eine Online-Terminvereinbarung für die Zulassung von Fahrzeugen aller Art an. Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug zulassen möchten, sparen sich durch die Online-Terminvereinbarung die unter Umständen sehr lange Wartezeit bei der Zulassungsstelle.

Parkplatzschild

Ein Parkplatzschild wird verwendet, um einen Stellplatz zu kennzeichnen und sieht fast genauso aus wie ein Standardautokennzeichen. Allerdings steht am linken Rand ein P auf dem blauen Hintergrund statt dem Länderkürzel.

Neben dem amtlichen Kennzeichen kann auch ein individueller Text auf das Parkplatzschild geprägt werden wie zB. Praxis, Besucher oder der Familienname.

Quad

Quads gelten als vierrädrige Motorräder und müssen, wie jedes vierrädrige Fahrzeug, sowohl vorne als auch hinten mit einem amtlichen Kennzeichen ausgestattet sein. Ein Quad sollte eine Straßenverkehrszulassung besitzen und wird auf der Zulassungsstelle angemeldet.

Regionalklassen

Die Regionalklassen sind ein Begriff aus dem Kfz-Versicherungsbereich. Sie spiegeln die Unfall- und Schadensbilanz in bestimmten Regionen in Deutschland wider und sind eines von mehreren Tarifmerkmalen. Die Anzahl der Kfz-Diebstähle, Wildunfälle, Schäden durch Unwetter und ähnliche Faktoren, die für Versicherungsfälle sorgen, fließen in die Statistiken der Versicherungsgesellschaften ein und beeinflussen die Regionalklassen. 

Rotes Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen wird ausschließlich an zuverlässige Händler oder Kfz-Werkstätten ausgegeben. Es kann auf der Zulassungsstelle beantragt werden und darf für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt werden.

Rußpartikelfilter

Rußpartikelfilter sind Bestandteile von Fahrzeugen mit Dieselmotor. Sie haben die Aufgabe, Schadstoffe aus den Abgasen zu filtern. Neufahrzeuge sind inzwischen ab Werk mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet. Bei älteren Fahrzeugen empfiehlt sich eine Nachrüstung, da sich sonst steuerliche Nachteile ergeben.

Die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter wird seit 2007 durch den Staat gefördert. Die grüne Umweltplakette kann ein Dieselfahrzeug nur erhalten, wenn es mit einem Rußpartikelfilter ausgerüstet ist. 

Saisonkennzeichen

Mit diesem Kennzeichen kann ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum jährlich zugelassen werden. Der Anfangs- und der Endmonat der Saison stehen am rechten Rand des Nummernschilds. Die Dauer der Zulassung kann zwischen zwei und elf Monaten betragen.

Viele Fahrzeughalter nutzen ihr Cabrio oder Motorrad nur im Frühjahr und Sommer. Bei der Zulassung mit einem Saisonkennzeichen sparen sie so bei der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung. Das Saisonkennzeichen wird einmalig für ein Fahrzeug zugelassen und gilt dann jedes Jahr für den gleichen Zeitraum. Außerhalb der Zulassungszeit darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt oder gefahren werden.

Ob sich ein Saisonkennzeichen für Sie lohnt, erfahren Sie im Magazin.

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadensfreiheitsklasse ist ein wesentlicher Faktor zum Errechnen der Versicherungsprämie bei Kfz-Versicherungen. Sie ist mit „SF“ und einer entsprechenden Nummer gekennzeichnet. So bedeuten die Klassen SF7 bis SF35, dass der Fahrer zwischen 7 und 35 Jahren unfallfrei gefahren ist.

Die höchsten Versicherungsbeiträge zahlen Fahranfänger und Fahranfänger nach einer Rückstufung aus SF1. Ihnen ist die Schadensfreiheitsklasse S bzw. O zugeteilt. Jedes Jahr, das ein Fahrer ohne Unfall fährt, verbessert sich die Schadensfreiheitsklasse. 

Schlüsselnummer

Die Schlüsselnummer für ein Fahrzeug ist in den Zulassungsbescheinigungen I und II aufgeführt und gibt den Hersteller, den Typ und die Klasse des jeweiligen Fahrzeugs an. Der erste Ziffernblock bezeichnet den Hersteller, die darauf folgenden Ziffern bezeichnen den Fahrzeugtyp und die Fahrzeugklasse. Die Schlüsselnummer eines Fahrzeugs dient der Versicherung zur Berechnung des Versicherungsbeitrags. Außerdem ist direkt an der Schlüsselnummer erkennbar, welche Umweltplakette ein Auto erhält.

Schraubenset

Ein Schraubenset um Kennzeichen anzubringen, besteht je nach Fahrzeugtyp aus Schrauben und Kappen, sowie dazu gehörigen Muttern, Unterleg- oder Distanzscheiben. Das Schraubenset sollte nur im Fachhandel gekauft werden und auf die Anbringung der heute üblichen Kfz-Kennzeichen ausgerichtet sein.

SEPA-Mandat

Mit dem SEPA-Mandat erklärt der Fahrzeughalter bei der Zulassung oder Ummeldung seines Fahrzeugs die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Früher konnte die Kfz-Steuer auch selbst überwiesen werden. Seit Mai 2014 ist jedoch die Vorlage des SEPA-Mandats Pflicht. Einzugsermächtigungen, die vor diesem Zeitpunkt erteilt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Auf den Seiten des Zolls, der seit 2014 für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständig ist, gibt es einen Vordruck für das SEPA-Mandat.

Serienkennzeichen

Serienkennzeichen haben fortlaufende Nummern und werden meist von Unternehmen mit einer größeren Fahrzeugflotte in Anspruch genommen. Die Kennzeichen weisen zunächst den Ort oder Kreis aus. Das Unternehmen kann die Buchstaben wählen und eine fortlaufende Nummerierung. Es handelt sich dabei um Wunschkennzeichen für mehrere Fahrzeuge.

Steuerbefreites Fahrzeug

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden. Dafür muss der Gesetzgeber den Zweck des Fahrzeugs für förderungsbedürftig definieren. Das ist meist bei landwirtschaftlich genutzen Kfz oder Rettungsfahrzeugen der Fall.

Das steuerbefreite Fahrzeug darf nur für den von der Steuer befreiten Zweck genutzt werden. Bei zweckfremder Benutzung tritt die Steuerpflicht wieder in Kraft. Eine zweckfremde Nutzung wird in den meisten Fällen im Rahmen von Verkehrskontrollen festgestellt und dem Finanzamt mitgeteilt.

StVZO

Bei der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes. Die Inhalte werden derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Derzeit enthält die StVZO noch Regelungen zur allgemeinen Zulassung von Fahrzeugen, zur Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung sowie zu Bau- und Betriebsvorschriften.

Tageszulassung

Eine Tageszulassung wird nur an Fahrzeughändler ausgegeben. Sie gilt für einen Tag für ein Fahrzeug, welches noch nicht im Straßenverkehr bewegt wurde, also ein neuwertiges Lagerfahrzeug.

Traktorkennzeichen

Mit einem grünen Traktorkennzeichen darf der Halter das Fahrzeug nur zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken bewegen. Anhänger werden mit dem gleichen Nummernschild ausgestattet und werden als Folgefahrzeug zum Zugfahrzeug geführt.

Wer mit seinem Traktor auch Ausfahrten unternehmen oder an speziellen Treffen teilnehmen möchte, muss ein reguläres, schwarzes Kennzeichen anbringen. Dieses ist nicht steuerbefreit und sämtliche Folgefahrzeuge benötigen eine separate Zulassung.

TÜV

TÜV ist die Abkürzung für Technischer Überwachungsverein. Darunter sind alle eingetragenen Vereine zu verstehen, die als Prüfstelle technische Sicherheitskontrollen von Fahrzeugen aller Art durchführen.

Rein umgangssprachlich und unter Fahrzeughaltern ist unter der Bezeichnung TÜV auch die Hauptuntersuchung zu verstehen, die für Fahrzeuge alle zwei Jahre durchgeführt werden muss.

Überführungskennzeichen

Mit einem Überführungskennzeichen können Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder Anhänger, überführt werden. Unter dem Begriff werden Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen zusammengefasst.

Das Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland beantragt werden, sofern eine gültige Versicherungsbestätigung und Hauptuntersuchung vorgelegt wird. Es ist fünf Tage gültig und darf genutzt werden, um das Fahrzeug nach einem Kauf nach Hause zu überführen.

Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt, werden für die Überführung ins Ausland benötigt. Auch für dieses Kennzeichen muss eine gültige TÜV-Plakette und Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden.

Ummeldung

Als Ummeldung eines Fahrzeugs wird ein Vorgang beschrieben, bei dem ein Kfz auf einen neuen Halter oder einen neuen Wohnort gemeldet wird. Dies erfolgt bei der vor Ort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Eine Abmeldung im alten Zulassungsbezirk ist nicht erforderlich. Seit 2015 können die Kennzeichen bei einem Kreiswechsel behalten werden.

 

 

Umweltplakette

Die Umweltplakette ist ein Aufkleber, der die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs anzeigt. Nur Fahrzeuge die der Euro Norm 4 enstprechen, erhalten eine grüne Umweltplakette. Diese wird von innen an die Frontscheibe des Autos geklebt und beinhaltet die Kennzeichenkombination des Fahrzeugs. 

Eine grüne Feinstaubplakette berechtigt zur Einfahrt in die deutschen Umweltzonen. Wer dort ohne Plakette kontrolliert wird, muss ein Bußgeld von 80 Euro zahlen.

Umweltzone

Eine Umweltzone ist ein ausgewiesener Bereich, der nur für Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette befahrbar ist. Mithilfe der Umweltzonen sollen Schadstoffemissionen und Feinstaub verringert werden. In Deutschland gibt es bereits über 50 Umweltzonen und neue kommen hinzu. Die positive Wirkung der Zonen auf die Luftqualität ist jedoch umstritten. 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt

Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführt und dieses zulassen möchte, muss bei der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Zollamt ausgestellt, nachdem die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent, sowie die Zollgebühren in Höhe von 10 Prozent direkt bei der Zollstelle beglichen wurden.

Unterscheidungskennzeichen

Unterscheidungskennzeichen sind auch als Kreiskennzeichen, Regionalzeichen oder Ortskürzel bekannt. Sie bestehen aus mindestens einem, maximal drei Buchstaben und gelten für den Verwaltungsbezirk, in dem der Fahrzeughalter gemeldet ist.

Verbotene Kennzeichen

Nicht alle Zahlen- und Buchstabenkombinationen sind auf deutschen Kennzeichenschildern erlaubt. Die FZV verbietet Kennzeichen, die „gegen die guten Sitten verstoßen“. Die wichtigsten verbotenen Kürzel sind (aufgrund historischer Gegebenheiten) HJ, KZ, SA und SS. Hinzu kommen Verbote, die speziell für Bundesländer oder Meldebezirke gelten. Auch eine Null an erster Stelle der Zahlenkombination ist nicht zulässig.

Versicherungskennzeichen

Diese Kennzeichen werden für Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds und Mofas verwendet und werden daher auch oft Mofa- oder Rollerkennzeichen genannt. Kleinkrafträder bis 50ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km pro Stunde müssen nicht zugelassen werden und es wird auch keine Kfz-Steuer fällig. Dennoch müssen die Fahrzeughalter eine gültige Versicherung besitzen. Diese erwerben sie über den Kauf eines Versicherungskennzeichens.

Die Kennzeichen gelten immer ab März für ein Jahr. Die Farbe wechselt jedes Jahr zwischen schwarz, blau und grün, so ist immer ersichtlich, ob das Fahrzeug mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet ist. Die Jahreszahl steht ganz unten auf dem Kennzeichen.

Warnweste

Bei einer Warnweste handelt es sich um eine Weste in Signalfarben (meist Gelb oder Orange) mit reflektierenden Streifen. Sie dient dazu, die Sichtbarkeit von Personen zu erhöhen, die sich in Gefahrenbereichen an Straßen aufhalten. Seit Juni 2013 muss eine Warnweste die Eigenschaften der Norm EN ISO 20471 erfüllen. In vielen Nachbarländern muss für jeden Mitfahrer eines Fahrzeugs eine Warnweste vorhanden sein. In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste seit 2014 unabhängig vom Fahrzeugtyp ebenfalls Pflicht.

Sie benötigen noch Warnwesten? Bestellen Sie jetzt im Shop.

Wechselkennzeichen

Seit dem 1. Juli 2012 können Fahrzeughalter in Deutschland zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen. Sie bestehen aus einem Wechselelement und einem fest montierten Teil für jedes der beiden Fahrzeuge. Das Wechselelement muss vor jeder Fahrt mit dem jeweiligen Kfz umgesteckt werden.

Wechselkennzeichen eignen sich für Fahrzeughalter mit zwei Fahrzeugen, die gleichzeitig zugelassen sein sollen.

Wechselkennzeichen können für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1, der Klasse L und der Klasse O1 ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören.

Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen ist ein Kennzeichen mit einer speziellen Buchstaben und/oder Zahlenkombination und kann in jedem deutschen Zulassungsbezirk erworben werden. Die Kosten für die Reservierung liegen bundeseinheitlich bei 12,80 Euro und werden bei der Zulassung bezahlt.

Wenn Sie es ganz bequem wünschen, können Sie einen Reservierungsservice beauftragen, die Ihnen auch gleich die passende Beschilderung zum Wunschkennzeichen herstellt und liefert.

Wunschkennzeichen suchen

Ob das gewünschte Kfz-Kennzeichen frei ist, können Sie sowohl auf der Website vieler Kommunen als auch über Online-Dienste prüfen. Nicht alle Buchstaben-Zahlen-Kombinationen sind noch verfügbar oder gestattet. Es macht daher Sinn, sich vorab im Internet über die genannten Suchmöglichkeiten zu informieren.

Hier geht´s zur Wunschkennzeichen Reservierung >>

Youngtimer

Die Bezeichnung Youngtimer wird für Liebhaberfahrzeuge verwendet, die noch keine Oldtimer (mindestens 30 Jahre) alt sind. Am gebräuchlichsten ist ein Mindestalter von 20 Jahren, teilweise werden aber schon Fahrzeuge mit einem Alter von 15 Jahren als Youngtimer bezeichnet.

Youngtimer dürfen nicht mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden! Hier gilt das Mindestalter von 30 Jahren.

Zulassung

Die Zulassung eines Fahrzeugs ist sowohl ein Vorgang (Anmeldung eines Kfz) als auch die amtliche Bescheinigung, dass ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Nachgewiesen wird die gültige Zulassung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II.

 

Zulassungsbescheinigung Teil 1

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den alten, bis September 2005 ausgegebenen, Fahrzeugschein ersetzt. Sie enthält wesentlich mehr Informationen und ist EU-weit lesbar. Darüber hinaus gilt sie als sicherer in Bezug auf Fälschungen als der früher übliche Fahrzeugschein. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist der Halter des Fahrzeugs eingetragen, der nicht unbedingt mit dem Besitzer des Wagens identisch sein muss.

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat den früher allgemein üblichen Fahrzeugbrief abgelöst. Sie gilt als fälschungssicher. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist eine juristische oder natürliche Person als über das Fahrzeug verfügungsberechtigte Person eingetragen, welche nicht zwingend mit dem tatsächlichen Fahrzeughalter identisch sein muss.

Im Gegensatz zum früher üblichen Fahrzeugbrief sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mehr sämtliche Vorhalter des Fahrzeugs eingetragen. Nur der letzte Halter ist namentlich nachvollziehbar. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 stellt keinen Eigentumsnachweis dar, wird zivilrechtlich jedoch als Indiz für den Besitz des Fahrzeugs gewertet.

Zulassungsvollmacht (Kfz-Vollmacht)

Können Sie als Halter nicht selbst bei der Meldestelle vorstellig werden, haben Sie die Möglichkeit, einer anderen Person eine Zulassungsvollmacht (Kfz-Vollmacht) auszusprechen. Eine bestimmte Form der Vollmacht ist nicht vorgeschrieben. Wir haben für Sie eine Mustervorlage erstellt. Personalausweise bzw. Reisepässe beider Personen müssen zusätzlich vorgelegt werden.