FAQ

Alles rund um Ihre Bestellung

1. Welche Vorteile bringt mir die Online-Bestellung?

Durch die Online-Bestellung sparen Sie vor allem Stress und Zeit. Mit Ihren von uns gelieferten Schildern gehen Sie direkt zur Zulassungsstelle und melden dort Ihr Fahrzeug an. Sie können den Behördengang also in einem Rutsch erledigen - ohne zwischendurch zum örtlichen Schildermacher gehen zu müssen, dort auf die Anfertigung Ihrer Schilder zu warten und danach nochmals in der Zulassungsstelle anzustehen.

2. Wird mein Kennzeichen automatisch bei der Zulassungsstelle reserviert?

Wünschen Sie eine Kennzeichen-Bestellung inklusive Reservierung bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle, können Sie ganz einfach unseren kostenlosen Reservierungsservice samt Prägung Ihrer freien Wunschkombination nutzen. In unserem Shop können Sie lediglich Ihre bereits reservierten Kennzeichen bestellen.

3. Bekomme ich bei einer Bestellung automatisch zwei Schilder zugesandt?

Um Ihnen die Bestellung zu vereinfachen, haben wir für jeden Fahrzeugtyp die übliche Menge an Kennzeichen vorausgewählt – für Autos zwei Kennzeichenschilder, für Motorräder ein Schild usw. Sollten Sie mehr oder weniger Kennzeichen benötigen als angegeben, ändern Sie einfach die Vorauswahl.

4. Wie kann ich zwei Kennzeichen mit unterschiedlichen Maßen bestellen?

Wenn Ihr Fahrzeug vorne und hinten unterschiedliche Kennzeichenmaße hat, müssen Sie zwei gesonderte Artikel bestellen. Wählen Sie dazu jeweils die Schildermenge “1” und die jeweilige Kennzeichengröße aus. Die Kosten für zwei Schilder mit unterschiedlichen Maßen liegen wie bei zwei gleich großen Schildern bei 49,80.

5. Ich habe bei Ihnen bestellt, möchte die Bestellung aber stornieren. Was muss ich tun?

Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Online-Bestellungen besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (siehe § 312d, Abs. 4, Satz 1 BGB). Dies ist bei Kfz-Kennzeichen der Fall, da diese mit einer persönlichen, im Nachhinein nicht mehr änderbaren Kennzeichenkombination versehen werden. Eine Stornierung wird aber nicht ausgeschlossen, wenn wir noch kein Kennzeichen erfolgreich für Sie reservieren konnten und wir die Schilder noch nicht geprägt haben. Falls Sie Ihre Bestellung stornieren möchten, schreiben Sie uns daher direkt nach Abschluss der Bestellung eine E-Mail.

6. Warum kosten die Kennzeichenschilder 49,80 Euro?

Unsere Kfz-Kennzeichen sind hochwertige, in Deutschland hergestellte Markenschilder. Sie zeichnen sich durch Ihre gute Qualität und lange Haltbarkeit aus.

7. Mit welchem Versandpartner versenden Sie?

Wir versenden mit DHL. Um den Versand nachhaltig zu gestalten, nutzen wir den zu 100% klimaneutralen Versand über DHL GoGreen. DHL gleicht dabei die durch den Versand entstehenden Treibhausgase mit der Unterstützung von Klimaschutzprojekten aus.

8. Wann werden meine Kennzeichen verschickt?

Wenn Sie unter der Woche Ihre Bestellung bis 15 Uhr aufgeben, prägen und versenden wir Ihre Schilder noch am selben Tag per DHL. Geht Ihre Bestellung am Samstag oder Sonntag ein, werden Ihre Schilder in der Regel schon sonntags geprägt. Ihr Paket wird aber trotzdem erst Montagnachmittag an DHL übergeben.

9. Wann erhalte ich mein Paket?

Sobald wir Ihre Bestellung an unseren Versandpartner DHL übergeben, haben wir keinen Einfluss mehr auf Ihr Paket. Sie erhalten noch im Laufe des Tages eine Bestätigung sowie die Sendungsnummer von DHL. In der Regel dauert es 1 bis 3 Werktage, bis das Paket bei Ihnen eintrifft. Erfahrungsgemäß wird das Paket in den meisten Fällen bereits am nächsten Werktag zugestellt. Die Zustellung erfolgt von Montag bis Freitag, in vielen Regionen auch an Samstagen.

10. Wann kommen meine Schilder an, wenn ich am Samstag oder Sonntag bestelle?

Alle Bestellungen, die ab Freitag nach 15 Uhr bei uns eingehen, werden am Montag von uns versendet.

11. Kann ich meine Kennzeichenschilder auch bei der Zulassungsstelle abholen?

Nein, das geht nicht. Wir sind ein Online-Schildermacher mit Sitz in Bonn und arbeiten nicht mit den Zulassungsstellen zusammen. Unsere Pakete schicken wir ausschließlich an private Adressen. Alle Schilder werden bei uns vor Ort angefertigt und anschließend per DHL an Sie zugestellt.

12. Mein Paket ist nicht angekommen, was nun?

Wenn sich Ihr Paket bei unserem Versandpartner DHL befindet, können wir Ihnen leider keine Auskunft zum Verbleib Ihres Paketes geben. Wurde Ihr Paket nach fünf Werktagen oder darüber hinaus immer noch nicht zugestellt, versenden wir das Paket erneut. Allerdings fragen wir Sie vor dem Zweitversand, ob Ihnen die Zeit bis zu einem möglichen Termin bei der Zulassungsstelle ausreicht. Sollte es Ihnen zeitlich nicht passen, stornieren wir Ihren Auftrag und Sie können Ihre Kennzeichen stattdessen bei einem Schildermacher vor Ort prägen lassen.

13. Die bestellte Ware ist beschädigt, wie gehe ich nun vor?

Sollte Ihre bestellte Ware beschädigt sein, senden Sie uns bitte per E-Mail ein Foto. Dann können wir Ihre Bestellung stornieren oder erneut versenden.

14. Ich habe mein Paket erhalten, was mache ich jetzt?

Mit Ihren Kennzeichen können Sie nun zur Zulassungsstelle gehen, die Schilder siegeln lassen und Ihr Fahrzeug anmelden. Sie sparen sich somit den Gang zu einem örtlichen Schildermacher und das doppelte Anstehen in der Kfz-Behörde.

15. Warum ist in meinem Paket nur ein Kennzeichen?

Beim Verpacken der Kennzeichen werden beide Schilder meist aufeinander gelegt. Dies kann dazu führen, dass die Schilder etwas aneinander haften und es dadurch nicht sofort auffällt, dass es sich um zwei Kennzeichen handelt. Bitte schauen Sie zunächst, ob dies der Fall ist. Ist tatsächlich nur ein Schild im Paket vorhanden, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihre Bestellung prüfen können.

16. Wieso fehlen auf den Kennzeichen die Zulassungsplakette (Bundessiegel) und die TÜV-Plakette?

Die Zulassungsplakette mit dem Wappen des Bundeslandes erhalten Sie von Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt, wenn Sie Ihr Kfz anmelden. Die TÜV-Plakette wird ausgehändigt, wenn Ihr Fahrzeug eine aktuelle Hauptuntersuchung aufweist.

17. Warum wird die Kennzeichenkombination in Ihren E-Mails mit Bindestrichen geschrieben?

Die Kennzeichenkombination schreiben wir nur zur Übersichtlichkeit mit Bindestrichen. Die Bindestriche prägen wir nicht auf die Kennzeichenschilder.

 

Fragen zu unseren Produkten

1. Sind die Kennzeichen, die ich bei Ihnen bestelle, der Norm entsprechend zertifiziert?

Alle unsere Kennzeichen sind nach DIN Certco zertifiziert und werden von jeder Zulassungsstelle akzeptiert. Auf jedem Schild ist unser DIN-Siegel (1M10567/44) eingeprägt.

2. Sind die Kennzeichen reflektierend?

Alle unsere Nummernschilder sind, wie gesetzlich vorgeschrieben, reflektierend.

3. Kann ich bei Ihnen auch rote Kennzeichen bestellen?

Wir bieten keine roten Kennzeichen an. Rote Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten an Händler ausgegeben.

4. Welche Fahrzeuge bekommen grüne Kennzeichen?

Grüne Kennzeichen werden nur an steuerbefreite Fahrzeuge vergeben. Das gilt zum Beispiel für viele landwirtschaftlich genutzte Kfz oder Fahrzeuge von Rettungsdiensten.

5. Gibt es im Shop Kurzzeitkennzeichen?

Wir vertreiben im Shop keine Kurzzeitkennzeichen. Alle wichtigen Informationen zum Kurzzeitkennzeichen finden Sie im Kfz-Ratgeber.

 

Allgemeine Fragen zu Kennzeichen

1. Welche Standardgröße haben Autokennzeichen?

Das Standard-Autokennzeichen ist einzeilig und hat eine Breite von 520 mm und eine Höhe von 110 mm.

2. Welche Kennzeichengrößen kann ich bestellen?

Kennzeichen unterliegen gesetzlichen Vorschriften bezüglich Größe und Abständen bei den einzelnen Bestandteilen. Einzeilige Kennzeichen für PKW und LKW liefern wir in der Standardbreite 520 mm, wahlweise auch in der Breite 460 mm. Einige PKW oder LKW können auch mit einem zweizeiligen Schildersatz mit einer Breite von 340 mm oder 280 mm ausgestattet werden. Bei Motorradkennzeichen versuchen wir stets, die kleinstmögliche Breite von 180 mm zu realisieren. Ist dies aufgrund der Zeichenzahl nicht möglich, werden die Schilder in einer Breite von 220 mm angefertigt. Lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgebertext zum Thema Kennzeichengrößen.

3. Kann ich mein Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Kreis mitnehmen?

Seit 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Daher können Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug – auch über Bundesländergrenzen hinweg – behalten. Das Fahrzeug muss jedoch bei der zuständigen Zulassungsbehörde auf den neuen Wohnsitz umgemeldet werden.

4. Muss bei der Prägung bzw. Beschriftung der Kennzeichen ein Trennungsstrich verwendet werden?

Nein, seit der Einführung der EU-Kennzeichen im Jahr 1994 wird kein Trennungsstrich mehr verwendet.

5. Kann ich auch ein Kennzeichen ohne EU-Kennung bekommen?

Nein, seit der Einführung der EU-Kennzeichen in Deutschland am 01.01.1994 muss auf jedem Schild das Länderkürzel “D” stehen.

6. Gibt es Kennzeichen-Kombinationen, die nicht erlaubt sind?

Umlaute sowie einige Buchstaben-Kombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund werden von den Zulassungsstellen nicht akzeptiert. Hierzu zählen HJ, NS, KZ, SA und SS. Je nach Stadt und Bundesland sind weitere Kombinationen ausgeschlossen. Weiterhin darf die Zahlenkombination auf Kennzeichen nicht mit einer Null beginnen.

 

Weitere Fragen

1. Wie melde ich mein Fahrzeug an?

Sobald Sie Ihre Kfz-Kennzeichen per DHL erhalten haben, können Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Behörde anmelden. Idealerweise vereinbaren Sie zuvor einen Termin mit der Zulassungsstelle, um Wartezeit zu vermeiden. Im Kfz-Ratgeber finden Sie alle weiteren Informationen rund um die Fahrzeug-Zulassung.

2. Ich möchte mein altes Fahrzeug abmelden und das Kennzeichen direkt für mein neues nutzen. Geht das?

Die Kennzeichenmitnahme bei einem Fahrzeugwechsel ist in der Regel kein Problem. Allerdings entscheidet hierüber Ihre zuständige Zulassungsstelle. Bitte nehmen Sie mit dieser Kontakt auf, um das richtige Vorgehen zu klären.

3. Kann ich mein bestehendes Kennzeichen durch ein Wunschkennzeichen ersetzen?

Ja, Sie können jederzeit Ihr bestehendes Kennzeichen durch ein Wunschkennzeichen austauschen. Neben der Gebühr für das neue Kennzeichen (12,80 Euro) fällt eine Umkennzeichnungsgebühr an, die je nach Zulassungsstelle ca. 25 bis 30 Euro beträgt.

4. Ich habe eine andere Frage rund um die Themen Kfz-Zulassung / Ummeldung / Abmeldung / Stilllegung etc. Können Sie mir weiterhelfen?

Nutzen Sie hierzu einfach unseren Kfz-Ratgeber. Wir beantworten dort viele Fragen rund um die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen.