Auto mit E-Kennzeichen an der Stromtankstelle

––– SONDERAKTION ABGELAUFEN –––

Die Sonderaktion zur Einführung der E-Kennzeichen ist zum 31.12.2015 ausgelaufen.

Wir freuen uns über die positive Resonanz auf unsere Aktion und wünschen allen Elektrofahrern gute Fahrt mit den E-Kennzeichen!

Sonderaktion: E-Kennzeichen für Elektroautos bis zum Jahresende kostenlos

Das E-Kennzeichen für Elektroautos ist da! Wer sein Elektrofahrzeug mit den neuen Nummernschildern versieht, genießt - je nach Kommune - einige Privilegien im Straßenverkehr (z.B. Nutzung von Busspuren oder kostenfreie Parkplätze). Auch wir von Kennzeichenbox.de wollen zur Förderung der Elektromobilität beitragen und haben uns deshalb für eine Sonderaktion zur Einführung des E-Kennzeichens entschieden.

E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2015 kostenlos 

Sie sind stolzer Besitzer eines Elektroautos? Dann bestellen Sie sich direkt das passende, kostenlose E-Kennzeichen! Dafür müssen Sie nur mit einer Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 nachweisen, dass Ihr Fahrzeug ein reines Elektroauto mit der Schlüsselnummer 0004 ist. Alles weitere zur Bestellung und allgemeine Informationen zum E-Kennzeichen finden Sie in unserer FAQ und auf der Produktseite.

50% Rabatt auf E-Kennzeichen für Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge

Die E-Kennzeichen gelten nicht nur für reine Elektroautos (BEV), sondern auch für die meisten Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei uns erhalten Sie einen Schildersatz zum ermäßigten Preis von 17,90 Euro. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Fahrzeug dafür den Vorgaben entsprechen muss. Als Kriterien für die Anmeldung mit einem E-Kennzeichen gelten der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß (max. 50 g/CO2 pro km) oder die Mindestreichweite im Elektrobetrieb (30 km).    

 

 

  

FAQ zum E-Kennzeichen

Im folgenden Abschnitt beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um das E-Kennzeichen. Sie erfahren, welche Fahrzeuge berechtigt sind das Kennzeichen zu erhalten, wie teuer die Umstellung auf ein E-Kennzeichen ist, wie viele Zeichen auf das Schild passen und vieles mehr.

Wie viele Zeichen passen auf ein E-Kennzeichen?

Die Zeichenanzahl auf dem E-Kennzeichen hängt von der Schildergröße ab. Durch das E am Ende der Kennzeichenkombination steht auf jedem Nummernschild dadurch ein Zeichen weniger zur Verfügung. Auf ein Kennzeichen in Standardgröße (520 x 110mm) passen inklusive dem E am Ende acht Zeichen. Das verkürzte einzeilige Schild (460 x 110mm) bietet Platz für sechs Zeichen (inkl. E). Wenn Sie zweizeilige Kennzeichenschilder (mit den Maßen 340 x 200mm oder 280 x 200mm) benötigen, haben Sie nach dem Ortskürzel insgesamt fünf bzw. vier Zeichen (inkl. dem E) zur Verfügung.

Welche Fahrzeuge bekommen E-Kennzeichen?

Das neue E-Kennzeichen wird für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge ausgegeben. Für reine Elektroautos bestehen dabei keine Einschränkungen. Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie mit einem E-Kennzeichen zugelassen werden können. Die Fahrzeuge dürfen dafür höchstens 50g/km CO2 ausstoßen bzw. müssen über eine Mindestreichweite von 30 km im Elektrobetrieb verfügen (ab 2018 mindestens 40 km).

Muss mein Elektroauto ein E-Kennzeichen haben?

Haben Sie Ihr Elektrofahrzeug bereits mit einem regulären Kennzeichenschild zugelassen, besteht keine Pflicht für eine Umkennzeichnung. Allerdings können SIe die Vorteile wie die Nutzung von speziellen Parkplätzen oder das Fahren auf gekennzeichneten Busspuren nur nutzen, wenn Sie auch ein E-Nummernschild haben.

Welche Vorteile habe ich mit einem E-Kennzeichen?

Verkehrsschild für ElektroautosAlle Elektroautos werden für fünf bzw. zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit und auch danach muss der Fahrzeughalter nur 50% der üblichen Steuern zahlen. Durch die Einführung des E-Kennzeichens ergeben sich weitere Vorteile. Dazu gehört das Fahren auf gekennzeichneten Busspuren sowie die Bereitstellung kostenloser Parkplätze. Die Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge werden Teil der Straßenverkehrsordnung und durch ein spezielles Verkehrszeichen – einem Auto mit Stromkabel – angezeigt.

Wie viel kostet die Umstellung auf ein E-Kennzeichen?

Bei der Zulassungsstelle müssen Sie eine Umkennzeichnungsgebühr von 27 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder und eventuell die Wunschkennzeichengebühr von 12,80 Euro, wenn Sie eine neue Kennzeichenkombination beantragen.

Mein Elektrofahrzeug ist bereits mit einen normalen Autokennzeichen zugelassen. Wie kann ich auf das E-Kennzeichen umsteigen?

Jeder Fahrzeughalter mit einem Elektrofahrzeug oder einem den Vorgaben entsprechenden Hybrid- bzw. Brennstofzellenfahrzeug kann auf das E-Kennzeichen umsteigen. Bestellen Sie bei uns einfach direkt Ihre neuen Kennzeichenschilder. Mit diesen können Sie die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen und bekommen dort die amtlichen Siegel.
Sonderfall: Wenn Ihre derzeitige Kennzeichenkombination alle Stellen auf dem Nummernschild belegt, müssen Sie eine neue Kennzeichenkombination beantragen. Denn sonst ist kein Platz mehr für das E auf dem Elektrokennzeichen.

Wieso sind manche Kennzeichenkombinationen zu lang für ein E-Kennzeichen?

Für die besondere Kennzeichnung des Elektroautos steht bei den neuen Kennzeichen an der letzten Stelle auf dem Nummernschild der Buchstabe E. Daher müssen Fahrzeughalter, deren bisheriges Kennzeichen alle verfügbaren Stellen ausnutzt, eine neue Kombination beantragen, wenn Sie auf ein E-Kennzeichen umstellen wollen.

Bekomme ich ein E-Kennzeichen für mein Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeug?

Sie bekommen auch für diese beiden Fahrzeugtypen ein E-Kennzeichen, wenn diese den Vorgaben entsprechen. Für die Zulassung mit einem E-Kennzeichen besteht ein Grenzwert von CO2-Emmissionen pro gefahrenem Kilometer (höchstens 50g) bzw. eine Mindestreichweite von 30 Kilometern im Elektrofahrbetrieb.

Wann wurde das E-Kennzeichen eingeführt?

Am 26. September 2015 hat das Bundesverkehrsministerium eine Durchführungsverordung zum E-Kennzeichen erlassen. Seitdem dürfen die kommunalen Zulassungsbehörden das neue Kennzeichen vergeben. Dass es ein gesondertes Kennzeichen für Elektrofahrzeuge geben wird, wurde im März durch Verabschiedung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) im Bundestag beschlossen.

Was beinhaltet das Elektromobilitätsgesetz?

Das Gesetz wurde im März 2015 verabschiedet mit dem Ziel, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland zu fördern und so nachhaltig die Umwelt zu entlasten. Bis zum Jahr 2020 sollen in Deutschland bis zu 1 Million Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Diese Zahl ist angesichts der bisher nur rund 25.000 elektrisch betriebenen Fahrzeuge vielleicht etwas hoch gegriffen, doch zeigt sie, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll.

Mit den mit dem E-Kennzeichen verbundenen Privilegien im Straßenverkehr (die Kommunen dürfen Fahrzeugen mit E-Kennzeichen das Befahren von Busspuren erlauben sowie kostenfreies Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen) und der Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kfz-Steuer sollen die Bürger zum Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen animiert werden. Zwar bestehen seit Jahren Bestrebungen zu Luftreinhaltung, wie beispielsweise die Umweltzonen, doch ist deren Wirkung auf die Verringerung der Feinstaubbelastung bisher umstritten. Mit einen zunehmenden Anteil von Elektrofahrzeugen kann deutlich mehr erreicht werden. Wichtig ist jedoch darauf zu achten, woher der Strom für die Elektroautos kommt. Denn wirklich nachhaltig sind die elektrisch betriebenen Fahrzeuge nur, wenn auch die Energiequelle erneuerbar ist (z.B. Wind- oder Sonnenenergie).